Zulassung als Präparationsbetrieb – Darum ist sie so wichtig
Johannes JanderWarum die Zulassung als Präparationsbetrieb nach TNP-Recht wichtig ist – und warum du nicht bei nicht zugelassenen Anbietern kaufen solltest
In der Welt der Tierpräparation boomt der Markt – leider auch auf der Schattenseite: Immer mehr Privatpersonen und Anbieter ohne Zulassung bieten Schädel, Felle oder ganze Tiere zum Verkauf an. Was viele Kund*innen nicht wissen oder ignorieren: Der Verkauf tierischer Produkte ohne behördliche Genehmigung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat – und das aus gutem Grund.
Was regelt das TNP-Recht eigentlich?
Die Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 regelt den Umgang mit sogenannten tierischen Nebenprodukten – also allem, was beim Tod oder bei der Verarbeitung eines Tieres entsteht und nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt ist: Knochen, Felle, Schädel, Organe usw.
Diese Produkte dürfen ausschließlich von zugelassenen Betrieben verarbeitet und verkauft werden, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- eine behördliche Zulassung als Präparationsbetrieb,
- hygienisch einwandfreie und geeignete Räumlichkeiten,
- lückenlose Rückverfolgbarkeit jedes Tieres,
- sowie eine gesetzeskonforme Entsorgung aller nicht verwendbaren Reste.
🛠️ Was ein zugelassener Präparationsbetrieb leisten muss
Wir bei Hunti.Danti geben unser Bestes, diese Anforderungen nicht nur zu erfüllen, sondern sie so gewissenhaft wie möglich umzusetzen – auch wenn wir am Ende des Tages „nur Menschen“ sind. Aber genau deshalb nehmen wir unsere Verantwortung besonders ernst.
🔧 Betriebsräume & Hygiene
Ein zugelassener Präparationsbetrieb braucht einen eigens dafür eingerichteten Raum. Dieser muss komplett abwaschbar sein, über Edelstahlflächen, einen Bodenablauf, Warmwasseranschluss und Kühlmöglichkeiten verfügen. Wir nutzen diesen Raum ausschließlich für die Präparation und reinigen ihn nach jeder Nutzung gründlich mit speziellen Reinigern und Desinfektionsmitteln, um Keime, Seuchenerreger und Gerüche zuverlässig zu beseitigen.
📋 Rückverfolgbarkeit & Dokumentation
Bei uns wird jede Anlieferung exakt dokumentiert: Wer hat das Tier gebracht, woher stammt es, wann wurde es übergeben? Diese Daten sind im Falle einer Seuchenausbreitung – z. B. bei der Afrikanischen Schweinepest – entscheidend, um schnell und gezielt betroffene Produkte aus dem Verkehr ziehen und korrekt entsorgen zu können.
Auch jeder Bearbeitungsschritt wird festgehalten: Wann kam das Tier in Quarantäne? Wann wurde entfleischt, entfettet, gebleicht, nachbearbeitet? Diese Nachweise sind Pflicht – und sie dienen auch der Transparenz gegenüber den Kontrollbehörden und unseren Kund*innen.
🧾 Zusammenarbeit mit dem Veterinäramt
Die Zulassung eines Präparationsbetriebs erfolgt immer in enger Zusammenarbeit mit dem örtlich zuständigen Veterinäramt. Die Behörde kontrolliert nicht nur die Räume und Abläufe, sondern prüft auch die vollständige Dokumentation, Entsorgungswege und Hygienemaßnahmen. Auch unangekündigte Kontrollen sind Teil des Betriebsalltags – für uns selbstverständlich.
🦴 Entsorgungspflicht
Nicht alle Bestandteile eines Tieres können verwendet werden. Reste wie Innereien, Hautteile, unbrauchbare Gewebe oder stark verwesende Materialien müssen wir kostenpflichtig an die Tierkörperverwertung übergeben – ein weiterer Aufwand, der von vielen nicht zugelassenen Anbietern komplett umgangen wird.
⏳ Arbeitsaufwand
Von einem angelieferten Kopf bis zum fertigen, sauberen Schädel vergehen bei uns mindestens fünf Wochen. Dieser Prozess umfasst:
- Quarantänezeit zur Beobachtung,
- biologisches Entfleischen,
- Entfettung in speziellen Lösungen,
- sorgfältige Bleiche,
- und präzise Nachbearbeitung.
Wir machen keine Schnellverfahren – bei uns steht Handwerk, Hygiene und Qualität im Vordergrund.
⚖️ Gewerblicher Verkauf ohne Zulassung ist strafbar
Was viele nicht wissen (oder bewusst ignorieren): Der gewerbliche Verkauf von Tieren oder deren Teilen ohne behördliche Zulassung ist nach deutschem Recht eine Straftat.
- Laut § 44 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) droht bei Verstoß gegen das TNP- oder Artenschutzrecht eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren – in besonders schweren Fällen (z. B. gewerbsmäßiger Verkauf, Wiederholungstaten) sogar bis zu 5 Jahre Haft.
- Auch der Verkauf durch Privatpersonen (z. B. auf Flohmärkten oder über Kleinanzeigen) ist keine Grauzone, sondern eine Ordnungswidrigkeit, die mit empfindlichen Geldstrafen geahndet werden kann.
🛑 Warum du bei nicht zugelassenen Anbietern nicht kaufen solltest
- Du unterstützt eine Straftat, wenn du bei nicht zugelassenen Händlern kaufst.
- Du machst dich eventuell selbst strafbar, wenn du wissentlich oder fahrlässig unzulässige Produkte erwirbst oder weiterverkaufst.
- Du gefährdest die eigene Gesundheit, da mangelhafte Hygiene und fehlende Quarantänemaßnahmen zu Keimen oder Parasiten führen können.
- Du schadest Betrieben wie uns, die legal arbeiten, alle Auflagen erfüllen und für Qualität, Transparenz und Verantwortung stehen.
✅ Warum du bei Hunti.Danti richtig bist
Wenn du bei uns kaufst, kannst du dir sicher sein:
- Unsere Produkte stammen aus legaler, dokumentierter Herkunft,
- werden sorgfältig, hygienisch und gesetzeskonform verarbeitet,
- und wir halten uns an die strengen Anforderungen eines zugelassenen Präparationsbetriebs.
Wir tun das nicht, weil es einfach ist – sondern weil es richtig ist. Unsere Arbeit ist kein Hobby, sondern ein zugelassenes Handwerk mit klaren Regeln, Auflagen und Verantwortung – und genau so soll es auch sein.
Tierpräparation verdient Respekt – gegenüber dem Tier, dem Handwerk und dem Gesetz.
Wenn du ein Produkt von uns kaufst, entscheidest du dich nicht nur für Qualität, sondern auch für einen bewussten, fairen und rechtlich sauberen Weg.
Quellenverzeichnis:
📚 Gesetzliche Grundlagen & Verordnungen
-
Verordnung (EG) Nr. 1069/2009
EU-Verordnung über tierische Nebenprodukte, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind
→ https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32009R1069 -
Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG)
Nationale Umsetzung der EU-Vorgaben zur Verarbeitung/Entsorgung tierischer Nebenprodukte
→ https://www.gesetze-im-internet.de/tiernebg/ -
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), insbesondere § 44
Verbot des Umgangs mit besonders geschützten Arten – auch tot
→ https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__44.html -
Tierschutzgesetz (TierSchG)
Rechtliche Rahmenbedingungen für den Umgang mit Tieren
→ https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/
⚖️ Informationsquellen zu Strafbarkeit & Bußgeldern
-
Bußgeldkatalog.org – Tier- & Artenschutz
Übersicht zu Strafen bei unerlaubtem Handel mit geschützten Arten (z. B. Weinbergschnecke, Hornisse etc.)
→ https://www.bussgeldkatalog.org/artenschutz/
→ https://www.bussgeldkatalog.org/tierschutz-schnecken-muscheln/ -
Bundesumweltministerium – Handelsbeschränkungen nach BNatSchG
Zugriffs- und Handelsverbote bei geschützten Arten
→ https://www.bmuv.de/themen/natur-arten/arten/nationaler-artenschutz/instrumente/handelsbeschraenkungen -
Wikipedia – Wilderei (für Strafrahmen bei Verstößen)
→ https://de.wikipedia.org/wiki/Wilderei